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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,1846
LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18 B ER (https://dejure.org/2018,1846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2018 - L 18 AS 32/18 B ER (https://dejure.org/2018,1846)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - L 18 AS 32/18 B ER (https://dejure.org/2018,1846)
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  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung im fachgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Diese Anforderungen gelten auch bei der Auslegung und Anwendung der Gesetzesbestimmungen über den sozialrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris - Rn 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - www.bverfg.de - Rn 9).

    Das bedeutet hinsichtlich des fachrechtlichen Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen nicht überspannt werden dürfen (vgl BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - www.bverfg.de-Rn 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 1. August 2017 - 1 BvR 1910/12 - juris).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Daher sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn Antragstellenden sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 31/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - mündlicher Untermietvertrag unter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Ungeachtet dessen, dass hier erhebliche Zweifel daran bestehen, ob die Antragstellerin im hier zu prüfenden Zeitraum ab 4. September 2017 überhaupt einer wirksamen und nicht dauernd gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt war und ist und damit "tatsächliche Aufwendungen" iSv § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II für eine Unterkunft hat (vgl dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 7. Mai 2009 - B 4 AS 31/07 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 21 - Rn 16 mwN), woran schon in Ansehung dessen Bedenken bestehen, dass die Antragstellerin die Miete seit Beginn im Mai 2013 erst für zwei Monate bezahlt hat und die Unterkunft trotzdem noch immer bewohnt, ist darauf zu verweisen, dass die bereits im September 2016 erhobene Räumungsklage des Wohnungsgebers LK (K) derzeit noch immer ruht bzw nicht betrieben wird und im Übrigen nach Auskunft des zuständigen Amtsgerichts Oranienburg (Schreiben vom 28. September 2016 - 20 C 283/16 -) mangels schriftlicher Kündigungserklärung ohnehin unschlüssig sein dürfte; der Antragstellerin droht daher insoweit auch keine Kostenauferlegung.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Daher sind die Fachgerichte gehalten, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn Antragstellenden sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in ihren Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Das bedeutet hinsichtlich des fachrechtlichen Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen nicht überspannt werden dürfen (vgl BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - www.bverfg.de-Rn 9; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 1. August 2017 - 1 BvR 1910/12 - juris).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gebietet eine Auslegung und Anwendung der die Einlegung von Rechtsbehelfen regelnden Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Diese Anforderungen gelten auch bei der Auslegung und Anwendung der Gesetzesbestimmungen über den sozialrechtlichen Eilrechtsschutz (vgl Bundesverfassungsgericht , Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris - Rn 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 2016 - 1 BvR 1630/16 - www.bverfg.de - Rn 9).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2018 - L 18 AS 32/18
    Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl BVerfGE 67, 43 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

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